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Personalausweis


Allgemeine Informationen

Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, müssen ein gültiges Ausweisdokument besitzen.

 

 

Der Personalausweis wird auf Grundlage des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis ausgegeben. Er zählt zu den
fälschungssichersten Ausweisdokumenten der Welt. Ein Chip in der Ausweiskarte ermöglicht die elektronische Nutzung des Personalausweises.
Ausführliche Informationen über das neue Dokument und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern bereitgestellte Informationsportal: Personalausweisportal

 

Für Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, besteht die Pflicht, einen gültigen Personalausweis zu
besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde (z. B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsstelle) vorzulegen.
Dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen und sich durch diesen ausweisen können.
Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ein Personalausweis (ohne Online-Ausweisfunktion) ausgestellt werden.
Der Personalausweis ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig; für Personen über 24 Jahre 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer
von Personalausweisen ist nicht möglich.

Der Ausweispflicht kann auch durch die Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.

 

 

Weitere Pflichten des Ausweisinhabers:

  • den Ausweis vorzulegen, wenn sich die Anschrift geändert hat,
  • den Ausweis abzugeben, wenn er ungültig geworden oder für ihn ein neuer Ausweis ausgestellt worden ist,
  • den Verlust und das Wiederauffinden des Ausweises anzuzeigen,
  • den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit anzuzeigen und
  • nach einer Namensänderung (z. B. Hochzeit) benötigen Sie einen neuen Personalausweis.

 

Soweit für die Einreise in ausländische Staaten kein Reisepass benötigt wird, genügt ein Personalausweis oder ein vorläufiger Personalausweis.

 


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass zum Nachweis der Identität der antragstellenden Person

 

  • bei Inanspruchnahme der Zustellung nach Rücklauf durch einen Fahrradkurier den alten Personalausweis

 

  • bei kürzlich erfolgter Einbürgerung, zusätzlich die Einbürgerungsurkunde

 

  • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel

 

 


Bearbeitungsdauer

5-10 Minuten

Gebühren

  • von antragstellenden Personen ab 24 Jahren 37,00 Euro,
  • von antragstellenden Personen unter 24 Jahren 22,80 Euro,
  • Vorläufiger Personalausweis 10,00 Euro.

 

Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen.

 

Die Zahlungen sind in bar oder mit Girocard möglich.


Ansprechpartner

Personalausweisdokumente
Machtloser Str. 5
36287 Breitenbach am Herzberg

Frau Heidi Gerst
Telefon (06675) 9180032
Telefax (06675) 552


Formulare

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).