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Ausstellung einer Meldebescheinigung - Antrag


Allgemeine Informationen

Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 18 Meldebescheinigung

(1) Die Meldebehörde erteilt der betroffenen Person auf Antrag eine schriftliche Meldebescheinigung. Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:

1.

Familienname,

2.

frühere Namen,

3.

Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,

4.

Doktorgrad,

5.

Ordensname, Künstlername,

6.

Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,

7.

derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.

(2) Auf Antrag kann eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden, die Daten nach § 3 Absatz 1, mit Ausnahme von Auskunfts- und Übermittlungssperren, enthalten darf. Der Datenumfang der Meldebescheinigung nach Absatz 1 darf dabei auch unterschritten werden.

(3) Für die elektronische Erteilung einer Meldebescheinigung gilt § 10 Absatz 2 und 3 entsprechend.

(4) § 11 Absatz 2 gilt entsprechend.

 

Bearbeitungsdauer

5 - 10 Minuten

Gebühren

 

  •  Soziale Zwecke (Nachweis beifügen, ohne Nachweis gebührenpflichtig, 10,- €)

  •  Rentenzwecke (Nachweis beifügen, ohne Nachweis gebührenpflichtig, 10,- €)

  •  eigene Verwendung 10,- €


Ansprechpartner

Einwohnermeldeamt
Machtloser Str. 5
36287 Breitenbach am Herzberg

Frau Christina Trump
Zimmer 1
Telefon (06675) 9180040
Telefax (06675) 552

Frau Heidi Gerst
Telefon (06675) 9180032
Telefax (06675) 552


Formulare

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